Heute werfen wir einen Blick auf die Registrierkassenpflicht in Deutschland. Egal ob ihr selber ein Unternehmen besitzt oder einfach nur neugierig seid - in diesem Video erfährt ihr alles was ihr über die aktuellen Gesetzesvorschriften wissen müsst. Hallo und herzlich willkommen bei QuickBon, der einfachen Registrierkasse.
Wer sich schon immer einmal gefragt hat was genau benötigt wird um in Deutschland Verkäufe abzuwickeln der kann beruhigt sein. In Deutschland besteht derzeit noch keine Registrierkassenpflicht das heißt wenn man möchte kann man immer noch mit einer sogenannten offenen Ladenkasse verkaufen. Eine offene Ladenkasse ist eine reine Bargeldkasse die ohne technische Unterstützung funktioniert.
Darunter fallen etwa einfache Schubladen oder Geldkassetten. EC Kartenzahlungen sind bei offenen Ladenkassen so nicht erlaubt, da diese ja immer Kartenterminals voraussetzen also nicht ohne technische Unterstützung funktionieren. Auch bei offenen Ladenkassen müssen sämtliche Einnahmen und Ausgaben täglich festgehalten werden, wobei jedoch die Verwendung von Excel nicht erlaubt ist, sondern wirklich alles händisch festgehalten werden muss.
Der Kassenstand muss auch jederzeit überprüfbar sein und mit den eigenen Aufzeichnungen zusammenpassen. Von der Bonpflicht ist die offene Ladenkasse befreit. Sollte jedoch ein Kunde eine Quittung benötigen, müsst ihr diese händisch ausstellen.
Wenn einem das händische Aufzeichnen und Schreiben von Quittungen zu mühsam wird, hat man die Möglichkeit zur Verwendung einer elektronischen Registrierkasse wie z.B unsere QuickBon Kassenlösung. Sobald Ihr eine elektronische Registrierkasse verwendet, müsst ihr dem Kunden unaufgefordert nach jedem Verkauf einen Bon aushändingen. Ob der Kunde dann den Beleg liegen lässt, ihn mitnimmt oder ihn sofort in den Mülleimer wirft ist allerdings nicht mehr euer Problem.
Jede elektronische Registrierkasse muss ausserdem mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Diese wird meistens einfach mit TSE abgekürzt. Vereinfacht gesagt speichert die TSE zusätzlich alle Verkäufe der Registrierkasse noch einmal, jedoch in einer manipulationssicheren Art und Weise.
Ein Auszug der gespeicherten Daten wird dann auch in Form eines QR-Codes und in Textform auf jeden Bon gedruckt. Eine TSE gibt es in verschiedenen Formen, hier sehen wir beispielsweise eine TSE von Epson, die direkt an der Rückseite des Belegdruckers angeschlossen wird. QuickBon unterstützt neben dieser aber auch eine Online-Varariante der TSE.
Wenn beim Verkauf immer eine Internetverbindung vorhanden ist, kann man dadurch auf ein eigenes Gerät für die TSE verzichten. Der Vollständigkeit halber sei noch gesagt, dass laut Gesetz theoretisch auch eine An- und Abmeldepflicht einer TSE gilt. Praktisch gibt es dazu jedoch aktuell noch keine Möglichkeit.
Zusammengefasst haben wir heute die wichtigsten Punkte für das rechtskonforme Verkaufen in Deutschland besprochen. Alle wichtigen Links und Informationen hierzu findet in der Videobeschreibung unten. Bis zum nächsten Mal!
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