Eine Signatur auf einem Kassenbeleg stellt sicher, dass Manipulationen nachgewiesen werden können. Die Signatur beweist, dass der ausgestellte Beleg von deiner Kasse stammt.
Die Signaturpflicht in Österreich gilt bereits seit dem 1. April 2017.
Ja, wir bieten drei Varianten von Sicherheitseinrichtungen an, mit denen in kürzester Zeit und ohne großen Aufwand der Manipulationsschutz der Registrierkasse gewährleistet wird. Im Gegensatz zum ansteckbaren Kartenlesegerät, welches sich für den stationären Betrieb ideal eignet, bietet das drahtlose Kartenlesegerät mehr Freiheit im mobilen Einsatz. Die Online Signatur bietet den Vorteil, dass kein externes Gerät benötigt wird, um die Signaturpflicht zu erfüllen.
Ansteckbares Kartenlesegerät inkl. Signaturkarte
Drahtloses Kartenlesegerät inkl. Signaturkarte
Online Signatur
Alle Belege die mit einer manipulationssicheren Registrierkasse ausgestellt werden, sind entweder mit einem maschinenlesbaren Code versehen (QR-Code) oder verlinken zu dem Inhalt des Codes.
Wird die Signaturpflicht vorsätzlich nicht erfüllt, muss mit Geldstrafen bis zu € 5.000,- gerechnet werden, in schweren Fällen droht auch eine Anzeige nach dem Finanzstrafrecht.
Zurück zur ÜbersichtWir bieten dir gerne eine unverbindliche und kostenlose Beratung an.
Dabei zeigen wir dir wie einfach eine Registrierkasse funktionieren kann.
Rufe jetzt unter 07823 / 88 24 999 an oder nutze das Kontaktformular.
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