TSE für Kassensysteme in Deutschland

vom 20. 2. 2019
Bild eines Hammers zur Festlegung von Gesetzen

Mit der Einführung der GoBD wurden im Jahr 2015 auch in Deutschland neue Anforderungen an elektronische Kassensysteme gestellt. Seit dem Jahr 2017 müssen alle elektronische Kassen einzelne Umsätze aufzeichnen und mindestens 10 Jahre speichern. Ab dem Jahr 2020 ist nach heutigem Stand ein Manipulationsschutz für elektronische Kassensysteme in Deutschland vorgeschrieben. Mit diesem Gesetz nähert man sich der Registrierkassenpflicht in Österreich an. Worauf Einzelhändler und Dienstleister nun achten müssen und was der Unterschied zu der Registrierkassenpflicht in Österreich ist, erklären wir im folgenden Artikel.

Manipulationsschutz für elektronische Kassen in Deutschland

Was ändert sich?

Ab dem 01.01.2020 muss wie in Österreich auch in Deutschland jedes elektronische Kassensystem über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen. Das bedeutet, dass alle Kasseneingaben ordnungsgemäß protokolliert und gespeichert werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass Eingaben in das System im Nachhinein nicht geändert oder gelöscht werden können. Die Sicherheitseinrichtung für die Kasse ist nur dann zulässig, wenn sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurde.

Welche Änderungen sind noch geplant?

  • Zusätzlich zu dem verpflichtenden Einsatz der Sicherheitseinrichtung soll ab dem Jahr 2020 eine unangekündigte Kassen Nachschau zu jeder Zeit durchgeführt werden können. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Verkäufe vollständig und richtig erfasst werden.
  • Für jeden Verkauf müssen elektronische Kassen ab dem Jahr 2020 einen Beleg ausstellen können. Dabei kann dieser sowohl in elektronischer, als auch in Papierform ausgestellt werden.
  • Wichtig ist außerdem, dass alle Kassensysteme die verwendet werden, auch beim Finanzamt gemeldet sind. Sobald eine neue Kasse angeschafft wird, muss diese innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Mit welchen Strafen muss ich bei Verstößen rechnen?

Händler und Dienstleister die kein GoBD konformes Kassensystem besitzen, müssen seit dem Jahr 2017 mit einer Strafe von über 10.000 € rechnen. Mit den neuen Gesetzen ab dem Jahr 2020 kann diese Summe bei Verstößen auf bis zu 25.000 € steigen. Aus diesem Grund sollten sich Unternehmer rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten.

Unterschiede zur österreichischen Registrierkassenpflicht

Derzeit existiert in Deutschland, anders als in Österreich keine gesetzliche Vorgabe, die die Nutzung eines elektronischen Kassensystems vorschreibt. Das Gesetz in Deutschland erlaubt es Unternehmern auch, eine “offene Ladenkasse” zu führen. Sollte man sich für diese Variante entscheiden, müssen allerdings zusätzliche Aufzeichnungen wie beispielsweise ein täglicher Kassenbericht getätigt werden. Der ab 2020 in Kraft tretende Manipulationsschutz gilt somit nur bei der Verwendung von elektronischen Kassen, während in Österreich seit 2016 die allgemeine Registrierkassenpflicht gilt (d.h. alle Barumsätze müssen mit einem elektronischen Kassensystem erfasst werden).

Des Weiteren gilt in Österreich seit 2016 die Belegerteilungspflicht. Das heißt, dass Unternehmer verpflichtet sind bei jeder Barzahlung einen Beleg auszustellen und diesen dem Kunden auszuhändigen. Der Kunde muss den Beleg bis außerhalb des Geschäfts mitnehmen. Ab 2020 gilt in Deutschland die sogenannte Belegausgabepflicht. Diese schreibt die Belegausgabe bei elektronischen Kassensystemen vor. Belege können dabei elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Anders als in Österreich besteht allerdings keine Pflicht zur Mitnahme des Belegs für den Käufer. Die Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland werden in nachstehender Infografik zusammengefasst:

Informationen zur Registrierkassenpflicht in Deutschland und Österreich

Fazit

Abschließend kann festgehalten werden, dass für Besitzer von elektronischen Kassensystemen in Deutschland ab dem Jahr 2020 eine weitere Umstellung vorgesehen ist, die nicht unterschätzt werden sollte. Die Anschaffung eines neuen Kassensystems sollte daher gut durchdacht werden, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Zudem nähert sich Deutschland mit den geplanten Gesetzesänderungen immer mehr den Vorschriften in Österreich an, dennoch gibt es hier nach wie vor gravierende Unterschiede.

Die einfache Registrierkasse QuickBon
  • schon ab 18 € im Monat
  • Belege in Rekordzeit
  • Einfache Bedienung und Inbetriebnahme
  • Keine Internetverbindung notwendig


Badges QuickBon Deutschland
Die einfache Registrierkasse QuickBon
  • schon ab 18 € im Monat
  • Belege in Rekordzeit
  • Einfache Bedienung und Inbetriebnahme
  • Keine Internetverbindung notwendig
Badges QuickBon Deutschland

Weitere Aktuelle Beiträge

Dein Warenkorb

Dein Warenkorb ist noch leer.

Zurück zum Shop

Verpackung und Versand
{{ formatPrice(shippingCosts) }} €
Zwischensumme netto
{{ formatPrice(nettoSum) }} €
Umsatzsteuer
{{ formatPrice(tax) }} €

Gesamt
{{ formatPrice(sum) }} €