Um der Registrierkassenpflicht in Österreich zu entsprechen, müssen alle Belege ordnungsgemäß signiert werden. Damit dies gelingt, wird eine sogenannte RKSV-Signatureinheit benötigt. Doch was macht eine Signatureinheit eigentlich genau und welche Varianten gibt es überhaupt. Fragen die im folgenden Beitrag geklärt werden.
Seit dem Jahr 2017 muss jede Registrierkasse in Österreich verpflichtend mit ener technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Diese Sicherheitseinrichtung dient als Manipulationsschutz der in der Kasse gespeicherten Daten. Der Manipulationsschutz ist dabei als QR-Code auf dem gedruckten Beleg sichtbar. Hinter diesem Code verbirgt sich nämlich die Signatur des jeweiligen Unternehmens. Sollte ein Unternehmen also bereits registrierkassenpflichtig sein, aber nach wie vor Belege drucken, die diesen QR-Code nicht enthalten verstößt es gegen die österreichische Registrierkassenpflicht.
Wie bereits weiter oben erwähnt, muss jede Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Die RKSV-Signatureinheit stellt dabei diese Sicherheitseinrichtung dar. Die Funktionsweise der RKSV Signatureinheit kann im Grunde relativ einfach erklärt werden. Sie erzeugt den QR-Code auf dem Beleg und sorgt dafür, dass jeder Beleg ordnungsgemäß signiert wird. So kann im Nachhinein nicht abgestritten werden, dass der Beleg von der eigenen Kasse kommt. Im QR-Code ist neben den Belegdaten außerdem ein verschlüsselter Umatzzähler enthalten. Diesen kann nur die Finanzverwaltung entschlüsseln und sehen, welcher Umsatz bis zu diesem Beleg mit der Kasse erzielt wurde. Signatureinheiten können sowohl bei zugelassenen Vertrauensdienstanbieter, als auch bei Kassenhändlern bzw. Kassenhersteller (z.B. QuickBon) bezogen werden.
Verwendung der QuickBon Software mit der drahtlosen Signatureinheit
Es gibt grundsätzlich verschiedenste Möglichkeiten, um zur finanzkonformen Registrierkasse zu kommen. Bei QuickBon werden drei Varianten angeboten. Zum einen ist das die ansteckbare Signatureinheit. Sie ist direkt am iPad oder iPhone angesteckt und eignet sich ideal für den stationären Dauerbetrieb. Die zweite Variante ist die drahtlose Signatureinheit. Sie kann via Bluetooth mit dem iPad oder iPhone gekoppelt werden und eignet sich vor allem sehr gut für den mobilen Einsatz. Die dritte Variante im QuickBon Sortiment ist die Online Signatur. Hierfür wird kein externes Gerät benötigt und die Anschaffungskosten sind geringer als bei den anderen Varianten. Allerdings wird für die Verwendung der Online Signatur eine Internetverbindung benötigt. Einen Vergleich zwischen der Online-Signatur und der ansteckbaren Signatur sehen Sie in der folgenden Übersicht:
Ansteckbare Signatureinheit | Online-Signatur |
---|---|
Ideal für den stationären Dauerbetrieb | Perfekt für den mobilen Einsatz geeignet |
direkt am iPhone oder iPad ansteckbar | Kein externes Gerät notwendig |
keine Internetverbindung notwendig | Permanente Internetverbindung notwendig |
Da die Signatureinheit für den QR-Code auf dem Beleg verantwortlich ist, kann festgehalten werden, dass diese unbedingt erforderlich ist, um die Registrierkassenpflicht zu erfüllen. Bei einer Nichteinhaltung der Signaturpflicht, muss mit Geldstrafen von bis zu 5000€ gerechnet werden. Bei einer Signatureinheit gibt es mehrere Varianten wie beispielsweise eine ansteckbare Signatureinheit oder eine Online-Signatur. Diese sollten je nach Anwendungszweck bedacht ausgewählt werden sollte.
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