Die Registrierkassenpflicht in Österreich sorgt bei vielen Unternehmern für Unsicherheit: Brauche ich wirklich eine Kasse? Ab wann gilt die Pflicht? Und was passiert, wenn ich keine habe?
Du brauchst eine Registrierkasse, wenn dein Jahresumsatz über 15.000 € liegt und dein Barumsatz über 7.500 € pro Jahr beträgt.
Wichtig: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Barumsätze sind zum Beispiel:
Nicht als Barumsatz gelten klassische Überweisungen, Online-Banking oder andere Zahlungen, die nicht direkt vor Ort als Barumsatz einzustufen sind.
Sobald dein Gesamtumsatz diese Grenze überschreitet, wird die Registrierkassenpflicht relevant.
Nur Umsätze mit direkter Zahlung zählen hier, also insbesondere Bar- und Kartenzahlungen vor Ort.
Beispiel:
Ein Friseur mit 20.000 € Umsatz und 18.000 € Barzahlungen erfüllt beide Voraussetzungen.
In diesem Fall gilt die Registrierkassenpflicht.
Es gibt einige wichtige Ausnahmen und Erleichterungen:
Für Umsätze im Freien gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme, etwa bei Marktständen oder vergleichbaren Verkaufsformen ohne feste Infrastruktur. 2026 gilt diese Erleichterung bis zu einem Jahresumsatz von 45.000 € für diese Umsätze.
Bleibst du unter den relevanten Umsatzgrenzen, besteht keine Registrierkassenpflicht.
Für bestimmte Vereine, Hütten, Buschenschanken, Automaten oder einzelne Sonderkonstellationen gelten eigene Ausnahmen oder Erleichterungen.
Achtung: Auch wenn du von der Registrierkassenpflicht ausgenommen bist, kann trotzdem die Belegerteilungspflicht gelten.
Wenn du trotz Pflicht keine Registrierkasse verwendest, kann das teuer werden.
Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig eine passende und gesetzeskonforme Lösung einzusetzen.
Zusätzlich zur Registrierkassenpflicht gilt in Österreich die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).
Ziel der RKSV ist es, Steuerbetrug zu verhindern und die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherzustellen.
Die einfachste Lösung ist ein digitales Kassensystem, das RKSV-konform ist, automatisch Belege erstellt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Mit einer modernen Lösung wie QuickBon kannst du:
Nur dann, wenn du die relevanten Umsatzgrenzen überschreitest. Die Kleinunternehmerregelung allein befreit dich nicht automatisch von der Registrierkassenpflicht.
Ja. Vor Ort geleistete Zahlungen mit Bankomatkarte, Kreditkarte oder vergleichbaren mobilen Zahlungsformen zählen als Barumsatz.
Ja. Beim erstmaligen Überschreiten der Grenzen gilt die Pflicht nicht sofort, sondern ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums.
Mit unserem Rechner kannst du prüfen, ob du aktuell unter die Registrierkassenpflicht fällst und ab wann du eine Registrierkasse verwenden musst.
Registrierkassenpflicht bestimmenDas hängt vom System ab. Einfache digitale Lösungen starten bereits mit überschaubaren laufenden Kosten.
Die Registrierkassenpflicht in Österreich ist klar geregelt, wird in der Praxis aber oft missverstanden. Wenn du die Umsatzgrenzen überschreitest, brauchst du eine gesetzeskonforme Lösung.
Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein modernes Kassensystem, das die gesetzlichen Anforderungen automatisch erfüllt und dir im Alltag Arbeit abnimmt.
Wir bieten dir gerne eine unverbindliche und kostenlose Beratung an.
Dabei zeigen wir dir wie einfach eine Registrierkasse funktionieren kann.
Rufe jetzt unter 07823 / 88 24 999 an oder nutze das Kontaktformular.

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