Registrierkassenpflicht in Österreich

Transkript

Heute wollen wir darüber reden was beim Verkaufen in Österreich hinsichtlich der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht zu beachten ist und welche Fristen und Umsatzgrenzen es dafür gibt. Hallo und herzlich Willkommen bei QuickBon der einfachen Registrierkasse. Um euch das Thema der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht in Österreich möglichst verständlich näher zu bringen, erklären wir die Situation mit Hilfe eines Beispielunternehmens.

Wir eröffnen eine kleine Boutique in der Innenstadt. Außerdem können die angebotenen Waren auch im Onlineshop gekauft werden. Da die Belegerteilungspflicht gilt müssen wir ab dem ersten Barumsatz einen Beleg ausstellen.

Aber was ist überhaupt ein Barumsatz? Ein Barumsatz ist jeder Umsatz der vor Ort gemacht wird und der mit Karte oder eben auch bar bezahlt wird. Ob es sich dabei um eine Kreditkarte oder Bankomatkarte handelt ist egal.

Da wir zu Beginn nicht wissen wie sich unser Geschäft entwickeln wird, stellen wir alle Belege einmal mit der Hand aus. Natürlich behalten wir uns den Durchschlag jedes Beleges auf, um dann auch eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen zu können. Wie lange darf man aber die Belege mit der Hand ausstellen, solange es nicht zu mühsam wird?

Sofern ihr nicht in eine Ausnahmeregelung fällt (wie z.B die kalte Händeregelung) gibt es zwei Bedingungen zu beachten: - der Jahresumsatz des Unternehmens darf 15.000 € nicht überschreiten - Barumsatz des Unternehmens im Jahr darf 7.500 € nicht überschreiten. Deshalb sollte man im Zuge der Buchhaltung regelmäßig nachsehen, ob diese Grenzen noch nicht überschritten wurden. Angenommen wir eröffnen unser Geschäft im Jänner und 8 Monate später also im August erreichen wir einen Barumsatz von 6.000 €.

Das Geschäft läuft also noch etwas schleppend zu Beginn, aber mit unserem Onlineshop haben wir bereits einen Umsatz von 10.000 € erreicht. Das heißt wir haben insgesamt bereits einen Umsatz von 16.000 € erwirtschaftet und würden somit die Grenze von 15.000 € Jahresumsatz überschreiten. Da aber unser Barumsatz allerdings erst bei 6.000 € liegt unterschreiten wir die zweite Grenze.

Das heißt wir benötigen noch keine Registrierkasse. Blicken wir nun etwas in die Zukunft. Im November bemerken wir, dass wir mit unserem Unternehmen im Oktober auch die zweite Bedingung erfüllt haben.

Wir sind über die Barumsatzgrenze von 7.500 € gekommen und benötigen eine Registrierkasse. Diese muss allerdings nicht sofort verwendet werden, sondern erst zu Beginn des viertfolgenden Monats. Das heißt wenn wir im Oktober die Umsatzgrenze überschritten haben, müssen wir erst mit Anfang Februar die Registrierkasse in unserem Unternehmen einsetzen.

Ihr werdet euch jetzt vielleicht fragen, was die Registrierkasse genau macht? Vereinfacht gesagt, speichert sie alle Belege unveränderbar in digitaler Form ab und druckt auf jeden Beleg eine digitale Signatur - meistens in Form eines QR-Codes. Diese Signatur wird von einer sogenannten Signatureinheit erstellt, welche für QuickBon in Form eines ansteckbaren Geräts oder als Online-Varariante erhältlich ist.

Wenn wir uns jetzt für eine Registrierkasse entschieden haben, stellt sich natürlich die Frage was ändert sich dadurch? Wir haben den Vorteil, dass wir Belege nicht mehr händisch schreiben müssen. Diese können von nun an einfach in die Registrierkasse eingegeben und am Belegdrucker bequem ausgedruckt werden.

Auch das Aufheben jedes Belegdurchschlages kann ab jetzt entfallen und die Umsätze können bequem ausgewertet werden. Alles in allem ist die Anschaffung einer Registrierkasse zwar ein finanzieller Aufwand, langfristig kann man sich dadurch aber trotzdem viel Zeit sparen. Falls ihr euch gerade selbstständig macht und noch Fragen habt, dann schreibt uns doch gerne!

Bis zum nächsten Mal!

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