Unterschiede zwischen GoBD und RKSV

vom 3. 6. 2019
RKSV und GoBD Badge von QuickBon

Häufig werden wir gefragt, was eigentlich genau hinter den beiden Begriffen RKSV und GoBD im Zusammenhang mit Registrierkassen steckt. Im folgenden Artikel werden wir deshalb etwas genauer auf diese beiden Begriffe eingehen und erklären, welche Unterschiede es zwischen einer RKSV- und einer GoBD konformen Kasse gibt.

Inhalt des Beitrags

Was bedeutet GoBD?

GoBD bedeutet allgemein die Grundsätze zur ordnungsgemäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Dabei handelt es sich in erster Linie um Regeln, die für die elektronische Buchführung von Bedeutung sind. Hierbei geht es darum, dass elektronische Daten geordnet, exakt und unverfälscht sein müssen. Zu den Grundsätzen der GoBD gehört beispielsweise die Unveränderbarkeit der Kassenbelege oder die Einzelaufzeichnungspflicht. Damit ein Kassensystem also GoBD konform ist, muss die Software gewisse technische Voraussetzungen erfüllen. Dabei steht der Schutz der in der Kasse gespeicherten Daten vor unbefugtem Zugriff im Vordergrund. Die GoBD gelten für jedes Unternehmen, das in Deutschland aktiv ist und Einnahmen verbucht.

Unterschied zu GDPdU

Seit 2015 sind in Deutschland die Gesetze der GoBD gültig. Häufig gibt es Verwirrungen mit diesen Begriffen, wonach diese manchmal auch irrtümlicherweise gleichgesetzt werden. Die GDPdU kann allerdings als Vorgänger der GoBD gesehen werden und wurde seit dem 01.01.2015 von der GoBD abgelöst. Die GoBD umfasst dabei einen größeren Geltungsbereich und neue Anforderungen, die es in der GDPdU noch nicht gab.

Was bedeutet RKSV?

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) besagt, dass jedes registrierkassenpflichtige Unternehmen ein Kassensystem haben muss, welches auf Grundlage der RKSV alle Daten speichert. Die RKSV setzt dabei die Manipulationssicherheit der Kasse voraus, d.h. jede Kasse muss Manipulationen unmöglich machen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.

Elemente der RKSV

Die Signatur am Kassenbeleg soll zeigen, dass die Kasse vor Manipulationen geschützt ist. Die Manipulationssicherheit der Registrierkasse ist ein zentrales Element der RKSV und darf nicht umgangen werden. Ein weiteres Element der RKSV ist der Startbeleg, der unbedingt erstellt werden muss. Dieser soll beweisen, dass die Kasse zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf null gestanden ist.

Unterschied zwischen GoBD und RKSV

Um Klarheit zu schaffen sollte vorerst erwähnt werden, dass die GoBD innerhalb von Deutschland gültig ist und die RKSV innerhalb von Österreich. Wie bereits weiter oben erwähnt ist die RKSV eine Verordnung die besagt, dass eine Kasse zwingend über eine Sicherheitseinrichtung verfügen muss, um Manipulationen der Kasse vorzubeugen. Die GoBD ist im Gegensatz dazu lediglich eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums. Daher haben die GoBD auch nicht die durchsetzbare Wirkung einer Verordnung oder eines Gesetzes, wie sie die RKSV hat. Dennoch ist jeder Gewerbetreibende in Deutschland zur Einhaltung der GoBD verpflichtet. Verschiedenste Anforderungen in Bezug auf Registrierkassen sind in den GoBD allerdings sehr allgemein formuliert und bleiben deshalb im Schreiben des Finanzministeriums sehr vage und unklar.

GoBD und die Kassensicherungsverordnung ab 2020

Ab dem 01.01.2020 tritt in Deutschand voraussichtlich die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft. Diese Verordnung schreibt den Manipulationsschutz von elektronischen Kassensystemen vor. Registrierkassen müssen, ähnlich wie in Österreich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. An sich schreiben bereits die GoBD die Unveränderbarkeit von Transaktionen vor. Wenn Kassenhersteller dies entsprechend sicher stellen, würde das für den manipulationsfreien Betrieb der Kasse ausreichen. Allerdings ist ohne ein externes Gerät (Sicherheitseinrichtung) die tatsächliche Gewährleistung des Manipulationsschutzes der Kasse für das Finanzamt nur schwer zu überprüfen.

Paragraph mit Titel KassenSichV

Fazit

Alles in allem kann festgehalten werden, dass es sich bei der RKSV um ein Gesetz handelt und bei den GoBD um eine Verwaltungsvorschrift. Die RKSV setzt zusätzlich einen Manipulationsschutz für Registrierkassen voraus, wodurch die Verwendung einer RKSV Signatureinheit unerlässlich ist. Die GoBD schreiben an sich den manipulationsfreien Betrieb der Kasse vor, allerdings ist dieser ohne ein externes Gerät schwer zu kontrollieren. Durch die Einführung der Kassensicherungsverordnung im Jahr 2020 wird dann allerdings die GoBD abgelöst und auch in Deutschland der Manipulationsschutz für Registrierkassen verpflichtend.

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