Grundsätzlich muss bei jedem Verkauf ein Beleg ausgestellt werden. Bei höheren Umsätzen fällt man in Österreich in die Registrierkassenpflicht d.h. der Beleg muss elektronisch gespeichert und mit einer Signatur (QR-Code) versehen werden. Dabei muss der gedruckte Beleg dem Kunden ausgehändigt werden.
Um die Mindestanforderungen der österreichischen Registrierkassenpflicht zu erfüllen, benötigst du zumindest folgende Komponenten:
Wenn ein Nettojahresumsatz von 15000€ erreicht wird und die Netto-Barumsätze 7500€ übersteigen, bin ich zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet. Diese muss allerdings nicht sofort angeschafft werden.
Alle Umsätze die bar oder mit Karte vor Ort bezahlt werden, werden als Barumsätze bezeichnet. Daueraufträge oder Online-Zahlungen die nicht vor Ort erfolgen, werden nicht zu den Barumsätzen gezählt.
Mit Beginn des vierten Monats nach Überschreiten der Umsatzgrenze bist du zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet.
Sollten Unternehmen die Registrierkassenpflicht nicht einhalten, kann eine Strafe von bis zu 5000€ verhängt werden.
Registrierkassen sind elektronische Systeme die zur Aufzeichnung von Bareinnahmen verwendet werden.
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